AGB

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche natürliche und juristische Personen (nachfolgend "Kunden"), die Vertragsbeziehungen mit der CL-Car Logistics GmbH (nachfolgend "Anbieter") eingehen. Die AGB sind jederzeit auf unserer Internetseite www.cl-carlogistics.de einsehbar und können auf Anfrage in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.


1.2 Vorrang unserer AGB
Die AGB der Kunden sind unwirksam, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart und von beiden Parteien, dem Anbieter und dem Kunden, bestätigt.


1.3 Unsere Dienstleistungen
Die CL-Car Logistics GmbH bietet Fahrzeugüberführungen von Kraftfahrzeugen, Nutzfahrzeugen, LKWs und Reisemobilen (bis 7,5t) auf eigener Achse sowohl national als auch international an.


2. Vertragsgrundlagen
2.1 Vertragsgegenstand
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beziehen sich alle Verträge auf die Überführung von allen Fahrzeugarten mit gültiger deutscher oder internationaler Zulassung auf eigener Achse.


2.2 Abweichende Vereinbarungen
Alle anderen Vereinbarungen sind unwirksam, es sei denn, sie wurden schriftlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart.


2.3 Dritte zur Vertragsschließung
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Dritte zur Vertragsschließung im Auftrag der CL-Car Logistics GmbH zu beauftragen.


3. Leistungsumfang und Verpflichtungen
3.1 Überführungsfahrten
Der Anbieter führt im Auftrag des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten Überführungsfahrten durch, sowohl national als auch international. Eine Überführungsfahrt umfasst die Anlieferung oder Abholung eines Fahrzeugs auf eigener Achse.


3.2 Berechtigung des Kunden
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, das Überführungsfahrzeug zu disponieren.


3.3 Durchführung der Überführungsfahrt
Die Überführungsfahrt wird entweder durch den Anbieter selbst oder durch einen von ihm nach eigenem Ermessen gewählten Dritten durchgeführt.


3.4 Betriebsbereiter Zustand
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Fahrzeuge in betriebsbereitem Zustand sind und alle gesetzlichen Anforderungen gemäß StVO und StVZO erfüllen. Eine TÜV-Zertifizierung ist zwingend erforderlich, auch für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen. Andernfalls behält sich der Anbieter das Recht vor, die Überführungsfahrt nicht durchzuführen. Im Falle einer Absage bleibt der Kunde verpflichtet, den vollen Preis der Überführungsfahrt zu entrichten.


3.5 Pünktliche Übergabe
Der Kunde ist verpflichtet, für die pünktliche Übergabe des Fahrzeugs am Abholort zu sorgen. Bei Verspätungen behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden Wartezeiten ab 30 Minuten in Höhe von 20,00 €/h oder andere durch den Verzug verursachte Kosten in Rechnung zu stellen.


3.6 Begleitpapiere
Der Kunde ist verpflichtet, dem Überführungsfahrer die für die Überführungsfahrt erforderlichen Begleitpapiere zu übergeben oder im Fahrzeug bereitzuhalten. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.


3.7 Dokumentation von Mängeln
Der Kunde muss das Überführungsfahrzeug vor Abfahrt am Übergabeort auf Mängel prüfen und diese im Übergabeprotokoll dokumentieren. Das Übergabeprotokoll muss vom Kunden unterzeichnet werden.


3.8 Verfügungsrecht
Mit der Übergabe des Überführungsfahrzeugs geht das Verfügungsrecht während der Überführungsfahrt auf den Überführungsfahrer über.


3.9 Entgegennahme am Entladeort
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass das Überführungsfahrzeug am Entladeort entgegengenommen wird. Bei Versäumnissen trägt der Kunde etwaige Mehrkosten aufgrund von Verspätungen oder anderen Vorkommnissen.


3.10 Übergabe an Dritte
Wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter das Überführungsfahrzeug entgegennimmt, geht das Verfügungsrecht auf diese Person über. Der Überführungsfahrer ist verpflichtet, alle Begleitpapiere zu übergeben oder im Fahrzeug bereitzuhalten.


3.11 Nicht-Anwesenheit des Kunden
Wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter nicht vor Ort ist, muss dies dem Anbieter umgehend mitgeteilt werden. Ein nicht entsprechender Entladeort muss schriftlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestätigt werden, andernfalls gilt der im Auftrag festgelegte Entladeort. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.


3.12 Nicht-persönliche Übergabe
Wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter nicht persönlich anwesend ist, muss dies dem Anbieter umgehend mitgeteilt werden. Eine nicht persönliche Übergabe zwischen dem Überführungsfahrer und dem Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten muss dem Anbieter ebenfalls gemeldet werden. Der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter ist für die Quittierung dieser Übergabemethode verantwortlich. Alle Verzögerungen und Aufwendungen dieser Übergabemethode können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


3.13 Adresse des Entladeorts
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter oder einem von ihm beauftragten Dritten die Adresse des Entladeorts mitzuteilen.


4. Preise
4.1 Preisliste
Die Preise für die Dienstleistungen des Anbieters basieren auf der aktuellen Preisliste des Anbieters. Abweichungen von dieser Preisliste müssen schriftlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart werden.


4.2 Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung an den Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei verspäteten Zahlungseingängen behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen sind.


4.3 Preise exkl. der gesetzlichen MwSt.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise.


5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Mängelrüge
Der Anbieter oder ein von ihm beauftragter Dritter haften nicht für Mängel am Fahrzeug, die äußerlich nicht erkennbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung mit Fotos oder anderen geeigneten Belegen zu melden. Unterbleibt diese Meldung, erlischt jegliche Haftung.


5.2 Zustand des Überführungsfahrzeugs
Der Überführungsfahrer oder ein von der CL-Car Logistics GmbH beauftragter Dritter kann keine Gewähr für den einwandfreien Zustand des Überführungsfahrzeugs bieten. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf mögliche Mängel zu überprüfen und diese durch Fotos oder andere geeignete Nachweise festzuhalten.


5.3 Anscheinsbeweis für sichtbare Schäden
Sichtbare Schäden am Überführungsfahrzeug, die bei der Übergabe nicht dokumentiert wurden, gelten als bei Übergabe nicht vorhanden. Der Kunde verliert jegliche Gewährleistungsansprüche, wenn er einen solchen Schaden nicht rechtzeitig beim Anbieter meldet. Für juristische Personen gelten die Vorschriften gemäß § 377 HGB weiterhin.


5.4 Pannendienst
Im Falle einer Panne während der Überführungsfahrt ist der Anbieter oder ein von ihm beauftragter Dritter berechtigt, den Service eines Pannendienstes in Anspruch zu nehmen.


5.5 Unfälle
Bei einem Unfall während der Überführungsfahrt ist der Anbieter oder ein von ihm beauftragter Dritter berechtigt, die Polizei zu kontaktieren.


5.6 Schäden durch höhere Gewalt
Schäden am Überführungsfahrzeug, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, wie Reifenschäden, Steinschläge, Hagelschäden oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, führen nicht zu einer Zahlungsverpflichtung seitens des Anbieters.


5.7 Schäden durch Abnutzung und Verschleiß
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung entstehen.


5.8 Information bei Pannen oder Mängeln
Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Pannen oder Mängel aufgrund höherer Gewalt zu informieren. Der Kunde ist zur aktiven Zusammenarbeit verpflichtet.


5.9 Zusätzliche Kosten
Alle zusätzlichen Aufwendungen und damit verbundenen Zeit- und Arbeitskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


5.10 Lieferzeiten
Der Anbieter oder ein von ihm beauftragter Dritter bemüht sich, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Bei speziellen Fristen muss der Kunde diese schriftlich mitteilen. Verzögerungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen, Unwettern oder anderen nicht beeinflussbaren Umständen werden dem Anbieter oder einem von ihm beauftragten Dritten nicht angelastet.


5.11 Keine Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden, dazu gehören unter anderem Schäden durch Vandalismus, Brandschäden oder Schäden durch Dritte.


5.12 Keine Haftung für private oder illegale Gegenstände
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für private oder illegale Gegenstände, die vom Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten im Fahrzeug hinterlassen oder vergessen wurden. Der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter ist verpflichtet, das Überführungsfahrzeug vorab zu überprüfen. Sollte dem Überführungsfahrer während der Überführungsfahrt ein illegaler Gegenstand auffallen, ist er berechtigt und verpflichtet, die Polizei zu kontaktieren. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter.


6. Widerrufsrecht/Kündigung
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Überführungsfahrt ohne Angabe von Gründen innerhalb von 24 Stunden abzusagen.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
7.1 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist.


7.2 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist; für Ansprüche gegen den Spediteur ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.


7.3 anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.